6. Lichtensteiner Whiskynacht - 24.06.2023

Hallo Whiskyfreunde,
Am 08.06.2024 werden wir wieder eine Lichtensteiner Whiskynacht erleben.
Folgendes wird geboten:
  • Livemusik von und mit den Sandsacks
  • Dudelsackklänge von den Dresden Pipes & Drums
  • viele verschiedene Whiskysorten aus Schottland und Irland
  • Kulinarisches von den Kameraden der FFW Lichtenstein
  • Verlosung von 3 Whiskys
  • Guinness, Pils und 1880 vom Fass

 

Karten gibt es ab sofort in der Anwaltskanzlei Steinert, Hartensteiner Straße 3b in Lichtenstein,
Kontakt Whiskyclub Lichtenstein Telefon 037204 503144. Auf Wunsch verschicken wir die Karten auch gegen Portoerstattung, schreibt uns eine Mail an kontakt@whiskyclublichtenstein.de.
 
Preis im Vorverkauf: 18 EUR (inkl. Nosingglas)
Abendkasse: 22 EUR

Veranstaltungsbedingungen


Hinweise für Lichtensteiner Whiskynacht

  • Mit dem Erwerb der Eintrittskarte(n) werden die Veranstaltungsbedingungen des Veranstalters Whiskyclub Lichtenstein e.V., Hartensteiner Straße 3 b, 09350 Lichtenstein, anerkannt.
  • Ein Umtausch oder Rückgabe der Tickets ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme hiervon ist nur bei Absage der Veranstaltung  durch den Veranstalter möglich.   
  • Die Veranstaltung beginnt um 19:00 Uhr und endet spätestens um 24:00 Uhr. 
  • Der Zutritt von Minderjährigen ist nicht gestattet.

 

 

Ergänzend hierzu gelten für die Veranstaltung die folgenden Veranstaltungsbedingungen:

 

 Besonderheit der Veranstaltung als Open-Air-Veranstaltung

 

 

  1. Die Veranstaltung ist eine Open-Air-Veranstaltung. Sie findet auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Witterung zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen kommen kann.
  2. Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere wegen extremer Wetterbedingungen abgesagt oder abgebrochen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

 

 

1.        Der Veranstalter übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters bzw. dessen Erfüllungsgehilfen. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

 

2.        Der Veranstalter ist bei Verlust der Eintrittskarte nicht zum Ersatz verpflichtet.

 

3.       Die Eintrittskarte kann nur bei einer Absage oder einer örtlichen oder terminlichen Verlegung der Veranstaltung zurückgegeben werden, im Übrigen ist ein Umtausch oder eine Rückgabe ausgeschlossen. Im Fall der Absage wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet - weitere Ansprüche wegen der Absage sind insoweit ausgeschlossen, als dass der Veranstalter die Absage nicht zu vertreten hat. Erstattungsansprüche sind ganz ausgeschlossen, wenn die Absage wegen höherer Gewalt oder nach behördlicher Anordnung erfolgt, es sei denn, die Anordnung hat der Veranstalter zu vertreten.

 

4.       Bei der Veranstaltung besteht seitens des Besuchers kein Anspruch auf einen Sitzplatz.

 

5.       Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.

 

6.        Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und/oder herstellen zu lassen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere (aber nicht abschließend) zur Berichterstattung und zur Bewerbung der Veranstaltung und aller sonstigen Veranstaltungen sowie zu Sponsoring und Akquise. Der Besucher genehmigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich die Veröffentlichung dieser Bilder und Aufnahmen, inkl. der eventuellen Abbildung seiner Person.

 

7.       Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist ausdrücklich untersagt und wird kontrolliert. Das Mitbringen von Glasbehältern oder gefährlichen Gegenständen sowie pyrotechnischen Gegenständen und Waffen ist untersagt und wird kontrolliert. Das Veranstaltungspersonal ist autorisiert, entsprechende Gegenstände während der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten.

 

8.       Das Mitbringen von Tieren, mit Ausnahme von Blindenhunden, auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt.

 

9.       Dem Veranstalter steht das Hausrecht in Bezug auf das gesamte Veranstaltungsgelände zu.

 

10.     Verstöße des Besuchers gegen strafrechtliche Vorschriften (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung usw.) auf dem Veranstaltungsgelände werden strafrechtlich verfolgt und können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

 

11.     Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene und gestohlene Sachen der Besucher, soweit ihn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen.

 

12.      Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Hohenstein-Ernstthal vereinbart; es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

13.      Sollte eine Klausel dieser Veranstaltungsbedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

 


Lichtenstein, den 01.12.2016

Veranstalter: Whiskyclub Lichtenstein e.V., Hartensteiner Straße 3 b, 09350 Lichtenstein/Sa. 

 

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