Hinweise für Lichtensteiner Whiskynacht
Ergänzend hierzu gelten für die Veranstaltung die folgenden Veranstaltungsbedingungen:
Besonderheit der Veranstaltung als Open-Air-Veranstaltung
1. Der Veranstalter übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters bzw. dessen Erfüllungsgehilfen. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Der Veranstalter ist bei Verlust der Eintrittskarte nicht zum Ersatz verpflichtet.
3. Die Eintrittskarte kann nur bei einer Absage oder einer örtlichen oder terminlichen Verlegung der Veranstaltung zurückgegeben werden, im Übrigen ist ein Umtausch oder eine Rückgabe ausgeschlossen. Im Fall der Absage wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet - weitere Ansprüche wegen der Absage sind insoweit ausgeschlossen, als dass der Veranstalter die Absage nicht zu vertreten hat. Erstattungsansprüche sind ganz ausgeschlossen, wenn die Absage wegen höherer Gewalt oder nach behördlicher Anordnung erfolgt, es sei denn, die Anordnung hat der Veranstalter zu vertreten.
4. Bei der Veranstaltung besteht seitens des Besuchers kein Anspruch auf einen Sitzplatz.
5. Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.
6. Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und/oder herstellen zu lassen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere (aber nicht abschließend) zur Berichterstattung und zur Bewerbung der Veranstaltung und aller sonstigen Veranstaltungen sowie zu Sponsoring und Akquise. Der Besucher genehmigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich die Veröffentlichung dieser Bilder und Aufnahmen, inkl. der eventuellen Abbildung seiner Person.
7. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist ausdrücklich untersagt und wird kontrolliert. Das Mitbringen von Glasbehältern oder gefährlichen Gegenständen sowie pyrotechnischen Gegenständen und Waffen ist untersagt und wird kontrolliert. Das Veranstaltungspersonal ist autorisiert, entsprechende Gegenstände während der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten.
8. Das Mitbringen von Tieren, mit Ausnahme von Blindenhunden, auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
9. Dem Veranstalter steht das Hausrecht in Bezug auf das gesamte Veranstaltungsgelände zu.
10. Verstöße des Besuchers gegen strafrechtliche Vorschriften (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung usw.) auf dem Veranstaltungsgelände werden strafrechtlich verfolgt und können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
11. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene und gestohlene Sachen der Besucher, soweit ihn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen.
12. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Hohenstein-Ernstthal vereinbart; es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Sollte eine Klausel dieser Veranstaltungsbedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.
Lichtenstein, den 01.12.2016
Veranstalter: Whiskyclub Lichtenstein e.V., Hartensteiner Straße 3 b, 09350 Lichtenstein/Sa.
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